Das Bundeskabinett hat heute die schrittweise Aufhebung der geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten nach Deutschland beschlossen. Angesichts der teilweisen Verbesserung der epidemiologischen Lage in verschiedenen Staaten hatte sich die EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 11. Juni 2020 (COM (2020) 399 final) für koordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten ausgesprochen. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Europäischen Union am 30. Juni 2020 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Diese wird in Deutschland zum 2. Juli 00:00 Uhr umgesetzt. Die Empfehlung sieht eine koordinierte Aufhebung der Reisebeschränkungen durch die Mitgliedstaaten wie folgt vor: Einreisen aus Drittstaaten mit geringem Infektionsgeschehen entsprechend der konsentierten Staatenliste sind ohne Einschränkungen möglich. Die Staatenliste wird zweiwöchentlich aktualisiert. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, diese Einreisen schrittweise und nicht für alle Länder gleichzeitig zu öffnen. Deutschland gestattet die unbeschränkte Einreise aufgrund der vorliegenden Datenlage zunächst für elf Staaten:
1. AUSTRALIEN * abhängig von der reziproken Gewährung von Einreisemöglichkeiten Erweiterte Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten, die einen wichtigen Reisegrund haben. Wichtige Gründe für Einreisen aus Drittstaaten:
1. deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger und Drittstaatsangehörige mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland,
Für die Festlegung der Einreisemöglichkeit ist der vorherige Aufenthaltsort der Reisenden ausschlaggebend, nicht ihre Staatsangehörigkeit. Wichtigstes Ziel aller Überlegungen bleibt es, die weitere Eindämmung der Pandemie zu sichern.
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